Celle – Minderjährigen Flüchtlingen dürfen medizinische Leistungen nur in Ausnahmefällen und „mit besonderer Begründung“ verweigert werden. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) im niedersächsischen Celle zugunsten eines inzwischen 17-jährigen Jugendlichen aus... [weiter lesen]

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