Zu den Zielen des Landesprogramms, die in einer Richtlinie festgeschrieben wurden, gehören: Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen; Abbau und Vermeidung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen; Beratung von Lehrkräften und Eltern, sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweise in die Schule einbringen; Verbesserung der Brückenfunktion zwischen den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe und Schule; Junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen schützen, zur Kritikfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen befähigen. Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 27. Mai 2013" steht zum Download zur Verfügung.
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