Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sehen sich außer Stande, erbrachte Bürgertestungen nach der heute in Kraft getretenen neuen Coronatestverordnung abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen. Darauf weisen die Vorstände der KVen und der Kassenärztlichen... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.