Düsseldorf – Die Beihilfe muss für die künstliche Befruchtung einer Lehrerin nicht zahlen, wenn ihr Ehemann älter als 50 Jahre ist. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute entschieden (Az.: 10 K 17003/17). Eine 34-jährige Beamtin aus...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks
Düsseldorf – Die Beihilfe muss für die künstliche Befruchtung einer Lehrerin nicht zahlen, wenn ihr Ehemann älter als 50 Jahre ist. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute entschieden (Az.: 10 K 17003/17). Eine 34-jährige Beamtin aus...





