Celle – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Az.: L 16 KR 256/21). Dabei ging es um... [weiter lesen]

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