Celle – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Az.: L 16 KR 256/21). Dabei ging es um... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






