Münster – Der seit Beginn des Jahres geltenden Vertrag über ambulante Operationen (AOP-Vertrag) setzt falsche Anreize und sollte nachgebessert werden. Dafür hat sich heute die Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgesprochen. Auch die Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin... [weiter lesen]
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