Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann während der Pandemie Änderungen an der Ärztlichen Approbationsordnung vornehmen, ohne die Länder direkt einzubinden. Dies sieht das Bevölkerungsschutzgesetz vor, das heute auch im Bundesrat...
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann während der Pandemie Änderungen an der Ärztlichen Approbationsordnung vornehmen, ohne die Länder direkt einzubinden. Dies sieht das Bevölkerungsschutzgesetz vor, das heute auch im Bundesrat...





