Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann während der Pandemie Änderungen an der Ärztlichen Approbationsordnung vornehmen, ohne die Länder direkt einzubinden. Dies sieht das Bevölkerungsschutzgesetz vor, das heute auch im Bundesrat...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.