Erfurt – Ist ein Arbeitnehmer zu Zeiten von Kurzarbeit ganz ohne Wochenstunden krank, zählen die Krankheitstage bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht als Arbeitstage. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt nach Angaben von heute (Az. 9 AZR 364/22). Es... [weiter lesen]

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