München – „Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst“ – mit diesem Slogan darf eine Krankenkasse nicht mehr werben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Kasse verklagt,...
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München – „Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst“ – mit diesem Slogan darf eine Krankenkasse nicht mehr werben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Kasse verklagt,...





