Berlin – Im Zuge der Krankenhausreform sollen Krankenhäuser bis zum 31. Dezember 2030 ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung fusionieren dürfen. Das geht aus final abgestimmten Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)... [weiter lesen]
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