Kassel – Krankenhäuser müssen alle wesentlichen Leistungen ihres Versorgungsauftrags selbst erbringen. Eine Auslagerung auf Dritte ist unzulässig, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem heute bekanntgegebenen Urteil zu einer Strahlenabteilung entschied. (Az:... [weiter lesen]

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