Bonn – Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nur mit ihrer Einwilligung telefonisch von ihrer Krankenkasse kontaktiert werden. Darauf hat die Unabhängige Patientenberatung (UPD) heute anlässlich eines Rundschreibens des Bundesamts für... [weiter lesen]
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Bonn – Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nur mit ihrer Einwilligung telefonisch von ihrer Krankenkasse kontaktiert werden. Darauf hat die Unabhängige Patientenberatung (UPD) heute anlässlich eines Rundschreibens des Bundesamts für... 





