Kassel – Die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung dürfen Aufgaben nur eingeschränkt und nur mit gesetzlicher Ermächtigung auf externe Dienstleister übertragen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt (Az: B 3 A 1/23 RI).... [weiter lesen]

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