Angebote ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es gegenwärtig unter diversen Begriffen wie Hort, Schulkindbetreuung, Mittagsband, Tagesheim, offene Ganztagsschule etc. Zum Jahr 2025 soll ein subjektiver Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für jedes Kind im Grundschulalter geschaffen werden. Unabhängig von Namen und äußerer Form der einzelnen Einrichtung, sind dort Kinder mit ihren Grundbedürfnissen und entwicklungsspezifischen Bedürfnissen, Themen und Interessen. Wie können die Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung den Kindern gerecht werden? Wie muss die Qualität der Einrichtungen dafür beschaffen sein? Zu spezifischen Themen werden dazu fachliche Grundlagen und praktische Impulse vorgestellt und mit den Teilnehmenden erörtert. In der gemeinsamen Diskussion können Aspekte vertieft und neue Aspekte betrachtet werden.

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