In Fällen vermuteter Kindeswohlgefährdung bzw. sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind Kooperation und Kommunikation innerhalb der betreffenden Institution sowie zwischen den fallbeteiligten Institutionen notwendig. Mitunter wird dies durch fehlende Einblicke in Arbeitsweisen und Strukturen der anderen Institution oder sogar gegenseitige Vorbehalte erschwert. Wie aber müssen Kooperation und Kommunikation von allen Seiten gestaltet werden, damit Lösungen der Situation zum Wohle des Kindes gefunden werden?
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