Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020. Es werden folgende Themen behandelt: "Anforderungen an die berufsqualifizierende Ausbildung von sozialpädagogischen Assistenzkräften an Berufsfachschulen", "Ziel und formaler Aufbau des Qualifikationsprofils für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen", "Das Qualifikationsprofil 'Sozialpädagogische Assistenzkräfte an Berufsfachschulen' – Beschreibung der professionellen Standards und Handlungsfelder"."Die in dem Qualifikationsprofil beschriebenen Kompetenzen sind für die Umsetzung in den Ländern verbindlich." (S. 3)
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