Frankfurt am Main – Wenn ein Kleinkind ein Antibiotikum intravenös verabreicht bekommt und es in der Folge zu schweren Hirnschäden durch ein eingeatmetes Apfelstück kommt, müssen die Klinik und das Personal einem Urteil aus Hessen zufolge nicht dafür haften. Es handle sich... [weiter lesen]

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