Seit 1992 gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland nun schon. Aber immer noch werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wenig berücksichtigt. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz soll dies ändern - aber wird das reichen? Die Rechte der Kinder müssen gelebt, das heißt im Alltag umgesetzt werden. Erwachsene tragen hierfür die Verantwortung. Was heißt es für pädagogische Fachkräfte, die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte der Kinder im Alltag der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen fest zu verankern? Die Anmeldung ist hier ab Mitte Januar 2019 möglich.

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