Eine Arge darf das Arbeitslosengeld II (ALG II) nach einer vermeintlichen Pflichtverletzung erst kürzen, wenn es den Leistungsempfänger zuvor zu dem Vorfall angehört hat. Das entschied das Sozialgericht Detmold in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss vom 21. August 2008, AZ: S 11 AS 251/08 ER). [mehr]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.