Berlin – Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 223 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Kein Antrag ist bewilligt worden,... [weiter lesen]

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