Karlsruhe – Wer vorzeitig von einer Mutter-Kind-Kur abreist, muss der Kurlinik keinen Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: III ZR 80/20). Die Mutter von vier Kindern hatte von ihrer Krankenkasse... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks
Karlsruhe – Wer vorzeitig von einer Mutter-Kind-Kur abreist, muss der Kurlinik keinen Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: III ZR 80/20). Die Mutter von vier Kindern hatte von ihrer Krankenkasse... 





