Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss der ehemaligen Mitarbeiterin Ulrike W. mehr als 135.000 Euro Ruhegeld nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin heute entschieden (Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15). Die ehemalige ...
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