Celle – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss einer Gerichtsentscheidung zufolge eine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen nicht bezahlen. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, wie heute bekannt wurde (Az.: L 16 KR 344/21). Geklagt hatte... [weiter lesen]

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