Berlin – Im Rahmen der kardiovaskulären Prävention haben nicht medikamentöse Maßnahmen Vorrang – diese und gegebenenfalls zusätzliche Medikamentenverordnungen sind mit Betroffenen nach Aufklärung gemeinsam abzuwägen und abzustimmen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft... [weiter lesen]
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