Düsseldorf – Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt, dass Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, künftig Anspruch auf eine ärztliche... [weiter lesen]
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