Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 23. Februar (10 AZR 579/09), nach dem Krankenhausärzte, die in der Zeit vor 2010 nächtliche Bereitschaftsdienste geleistet haben, Zusatzurlaub ...
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