Jobcenter können von Hartz-IV-Empfängern verlangen, monatlich mindestens zehn Bewerbungen zu schreiben. Kommt der Hilfebedürftige einer entsprechenden Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung nicht nach, muss er eine Leistungskürzung hinnehmen, wie das Sozialgericht Stuttgart entschied (Beschluss vom 9. Juni 2008, AZ: S 18 AS 3697/08 ER). [mehr]


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