Mütter und Väter in Elternzeit müssen keineswegs den ganzen Tag mit Wickeln, Füttern und sonstiger Kindererziehung verbringen. Sie dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen, ohne ihren Kündigungsschutz und das Rückkehrrecht auf den früheren oder zumindest einen vergleichbaren Arbeitsplatz zu verlieren. [mehr]


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