Köln – Gesetzlich Krankenversicherte haben in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt empfohlen,... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks
Köln – Gesetzlich Krankenversicherte haben in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt empfohlen,... 





