Berlin – Mitte Juni hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem im Infektionsschutzgesetz das Verfahren im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten geregelt... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.