Berlin – Mitte Juni hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem im Infektionsschutzgesetz das Verfahren im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten geregelt... [weiter lesen]
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