Wenn Unternehmen die fälligen Gehälter nicht mehr zahlen können und einen Insolvenzantrag stellen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur. Das Insolvenzgeld gleicht die Gehaltseinbußen in den letzten drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus. [mehr]
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