"Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für Kinder. Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden durch die neue Leistung Kindergrundsicherung ersetzt. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten." Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert rund um die neue Kindergrundsicherung und zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Bundeskindergrundsicherungsgesetz - BKG)".

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