Berlin – Beschäftigte in Arztpraxen, die nach Inkrafttreten der Coronaimpfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, müssen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz auch mit ihrer Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des Deutschen... [weiter lesen]
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