Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Geschäftsführers des Universitätsklinikums Mannheim wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (Beschluss vom 6. Oktober 2021, Az.: 1 StR 335/21) bestätigt. Das hat der BGH... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






