Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Geschäftsführers des Universitätsklinikums Mannheim wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (Beschluss vom 6. Oktober 2021, Az.: 1 StR 335/21) bestätigt. Das hat der BGH... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.