In Sachsen-Anhalt besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der an Schultagen 6 Stunden in Kindertageseinrichtungen (das können Kindertagesstätten oder Horte sein) oder Kindertagespflegestellen und zusätzlich 5,5 Stunden in Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten, also insgesamt 11,5 Stunden, beträgt. In den Ferien beträgt der Rechtsanspruch für Hortkinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen 8 Stunden bzw. bei Bedarf bis zu 10 Stunden. Für den Hort werden Elternbeiträge zu den Betreuungskosten erhoben. Eine Teilnahme am Mittagessen ist in der Regel kostenpflichtig. Die Betreuungsangebote für Hortkinder bieten Einrichtungen verschiedener Träger an. Auf Wunsch erhalten Kinder Hausaufgabenhilfe.
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