Kassel – Operationen, die in einem Krankenhaus durch nicht fest angestellte Honorarärzte durchgeführt werden, dürfen vom Krankenhausträger gegenüber (Privat-)Patienten nicht als Wahlleistung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes ...
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