Kinder und Jugendliche mit sonderpädgogischem Förderbedarf können für den Schulbesuch an Regelschulen individuelle Hilfen und Unterstützung in Form von Schulbegleiter*innen oder Integrationshelfer*innen erhalten. Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe, die beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.Für die Qualifizierung von Personen, die im Bereich der Schulbgeleitung tätig werden wollen, gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Offiziell übernehmen sie keine pädagogisch-unterrichtlichen Aufgaben sondern beschränken sich auf lebenspraktische Hilfestellungen und Unterstützung bei der sozialen Interaktion. Im Schulalltag ist diese strikte Trennung der Aufgaben jedoch häufig nicht möglich.Die Seite bietet Links zu folgenden Themen:

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