Wiesbaden – Leitende Notärzte und die Leiter der Rettungsdienste dürfen in Hessen künftig mit Blaulicht und Martinshorn zu ihren Einsätzen fahren – auch wenn sie mit dem Privatwagen unterwegs sind. Das Gesundheitsministerium und das Verkehrsministerium in ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






