Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und mit Kindern im Haushalt lebt, hat während eines Krankenhausaufenthalts grundsätzlich Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe. Allerdings bieten einige Krankenkassen deutlich mehr als andere, da der «Haushaltshilfen-Paragraf» im Sozialgesetzbuch (SGB V, Paragraf 38) lediglich die Mindestleistung vorgibt. [mehr]