10.10.2011 - 12.10.2011, Münster in Westfalen: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein wachsender Zweig der Sozialhilfe mit der Funktion, die vorhandenen Einkünfte, insbesondere bei unzureichenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aufzustocken und die sonst nicht gewährleistete Sicherung des Lebensunterhalts zu übernehmen. Daraus ergeben sich Besonderheiten gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt, die im Wesentlichen nur noch für die Sicherung von Personen Bedeutung hat, die zwar voll, aber nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind.Die in Abgrenzung zu den anderen bedarfsabhängigen Arten der Existenzsicherung auftretenden Fragen werden dargestellt und Möglichkeiten der Lösung für die in der Praxis entstehenden Probleme aufgezeigt.Schwerpunkte: Feststellung der Leistungsberechtigung, Bedarfsermittlung (insbes. für Unterkunft und Heizung), Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Ehegatten/Lebenspartners sowie in ehe- und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften, Ausschluss von den Leistungen (insbes. Widerlegung der Vermutung, dass das Einkommen von unterhaltspflichtigen Kindern und Eltern den Grenzwert nicht übersteigt). Anmeldeschluss ist der 11.08.2011.
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.