Ein Gründungszuschuss der Arbeitsagentur zählt als Einkommen und muss daher mit dem Anspruch auf Elterngeld verrechnet werden. Das entschied das Sozialgericht Dresden (Beschluss vom 18. Februar 2009, AZ: S 30 EG 1/09 ER). [mehr]
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Ein Gründungszuschuss der Arbeitsagentur zählt als Einkommen und muss daher mit dem Anspruch auf Elterngeld verrechnet werden. Das entschied das Sozialgericht Dresden (Beschluss vom 18. Februar 2009, AZ: S 30 EG 1/09 ER). [





