Münster – Ein Tätigkeitsverbot gegen eine ungeimpfte Sekretärin in einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Bestand. Das Gesundheitsamt in Gelsenkirchen habe der Frau verbieten dürfen, die Klinik zu betreten, erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster heute.... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.