Münster – Ein Tätigkeitsverbot gegen eine ungeimpfte Sekretärin in einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Bestand. Das Gesundheitsamt in Gelsenkirchen habe der Frau verbieten dürfen, die Klinik zu betreten, erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster heute.... [weiter lesen]
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