Mit dem Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien werden die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ganztagsförderung in den Schulferien für Länder und Kommunen erweitert. Ab dem 1. August 2026 tritt stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien. Die Länder können eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit ist in den Zeiten der Schulferien daher von besonderer Bedeutung.

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