Kassel – Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen sind derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R). Der Anspruch auf die... [weiter lesen]

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