Reims – Ein Gericht in Frankreich hat die passive Sterbehilfe für einen querschnittsgelähmten 38-Jährigen verboten, bei dem nur noch geringfügige Bewusstseinsanzeichen vorhanden sind. Das Verwaltungsgericht von Châlons-en-Champagne im Nordosten des Landes ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






