Berlin – Krankenkassen dürfen keine Mitglieder mit Rabattgutscheinen für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten anwerben. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen S 81 KR 1280/11). Gesetzliche Krankenkassen konkurrierten zwar ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.