Frankfurt am Main – Die Werbung für und der Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe „Anti-Kater“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unzulässig. Sie verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus. Demnach... [weiter lesen]
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