Hannover – Von Ärzten, die sich gegen Geld untereinander Patienten oder Untersuchungen zuweisen, darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) das Honorar zurückfordern. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) erstmals entschieden (L 3 KA ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






