Kassel – Die Amtsenthebung des Geschäftsführers des vormaligen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz wegen Verstoßes gegen Amtspflichten war rechtmäßig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern entschieden (Aktenzeichen B 1 KR... [weiter lesen]
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