Berlin – Um dem erhöhten Finanzierungsbedarf für die Organisation des Mammografiescreenings gerecht zu werden, wurde die Bewertung der Leistungen in dem Programm (EBM-Abschnitt 1.7.3.1) zum 1. Juli 2024 angepasst. Dazu wurde der sogenannte Overheadaufschlag, über den die... [weiter lesen]
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